Allgemeine Geschäftsbedingungen
von SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
§ 1 Allgemeines
1.
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von
SWITCH E-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
(nachstehend: Verkäufer) gelten ausschließlich die
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB).
2.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
3.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche
Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
(§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).
4.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
5.
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden
keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug
nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder
eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin
kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss.
1.
Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend
und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
2.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung
sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen
Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.
Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung
(Menge, Gewichte, Maße etc.) sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
Handelsübliche Abweichungen sind zulässig.
4.
Eine Übertragung von abgeschlossenen Verträgen auf
Dritte (sog. Vertragsübernahme) bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.
5.
Die angebotenen Elektrokomponenten, dürfen nur
durch autorisierte und geschulte Personen installiert
und verbaut werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Angegebene Preise verstehen sich in EURO und
schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch
Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der
Kunde zu tragen.
2.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
liefert der Verkäufer nur gegen Vorkasse.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
1.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die
Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen dem
Verkäufer im gesetzlichen Umfang zu.
2.
Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des
Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der
Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen
berechtigter Gegenansprüche aus demselben
Vertragsverhältnis zurückbehalten.
§ 5 Lieferfristen
1.
Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und
Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur
annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste
Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich
Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit
dem Transport beauftragten Dritten.
2.
Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus
Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung
von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung
von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum
verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen
Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht
nachkommt.
3.
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der
Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse
(z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der
Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder
Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
notwendigen behördlichen Genehmigungen,
behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht
richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, bzw. die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche
Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist,
ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben
sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung
nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom
Vertrag zurücktreten.
4.
Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung
in Verzug, so ist die Haftung des Verkäufers auf
Schadensersatz auf 5 % des Auftragswertes beschränkt.
Im Übrigen gilt § 10 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Verzug tritt erst ein, wenn der
Verkäufer trotz Fälligkeit auf eine Mahnung des Kunden
nicht binnen angemessener Nachfrist leistet.
5.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit
dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche
Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung.
§ 6 Leistungserbringung
1.
Soweit der Kunde den Verkäufer mit der Umrüstung
eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb beauftragt, ist er
nach Abschluss der Leistungserbringung und
entsprechender Fristsetzung durch den Verkäufer
verpflichtet, die ausgebauten Komponenten (z. B. Motor,
Kraftstofftank, Abgasanlage) abzuholen oder deren
Versendung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen.
2.
Bei dem umzurüstenden Fahrzeug ggf. noch bestehende
Garantie-/ Gewährleistungsansprüche gehen durch die
Umrüstung ggf. unter. Dem Kunden wird empfohlen,
sich diesbezüglich vorab mit dem Hersteller bzw.
Händler in Verbindung zu setzen. Eine entsprechende
Prüfung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der vom
Verkäufer zu erbringenden Leistung.
§ 7 Versand, Gefahrübergang
1.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt
der Verkäufer die angemessene Versandart und das
Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen.
2.
Der Verkäufer schuldet nur die rechtzeitige,
ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das
Transportunternehmen und ist für vom
Transportunternehmen verursachte Verzögerungen
nicht verantwortlich. Eine vom Verkäufer genannte
Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern der
Verkäufer Installations- oder Montagearbeiten am Ort
des Kunden übernommen hat, schuldet er jedoch
abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser
Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem
vertraglich vereinbarten Termin.
3.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder
des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den
Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in
Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die
Gefahr, sofern der Verkäufer nur die Versendung
schuldet, mit der Übergabe der Ware an das
Transportunternehmen auf den Kunden über. Hat der
Verkäufer Installations- und Montagearbeiten am Ort
des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen
mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden
über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
2.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3.
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden dergestalt mit
einer anderen Sache verbunden, dass sie wesentlicher
Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so wird
vereinbart, dass der Verkäufer unmittelbar das Eigentum
oder - wenn die Verbindung mit beweglichen Sachen
mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der anderen
Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das
Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu
geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache
erwirbt.
4.
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus
entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei
Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware
anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an den
Verkäufer ab.
5.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere
durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf
das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den
Verkäufer hierüber informieren, um ihm die
Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
6.
Für extra beschaffte Ware besteht laut Fernabsatzgesetz
eine Abnahmeverpflichtung und die Ware ist vom
Umtausch ausgeschlossen!
§ 9 Gewährleistung, Mängel
1.
Handelt der Kunde als Verbraucher, stehen ihm bei
Mängeln die gesetzlichen Rechte zu. Wird ein Vertrag
über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände
geschlossen, verjähren die Mängelansprüche und die
Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit einem Mangel stehen, innerhalb
eines Jahres ab Übergabe.
2.
Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit
eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese
Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder
seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den
gesetzlichen Vorschriften verjähren. Wird ein Vertrag
über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände
geschlossen, erfolgt die Lieferung unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
3.
Handelt der Kunde als Unternehmer, so hat er die vom
Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt
sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt,
soweit hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer
Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen
Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht
unverzüglich eine entsprechende Anzeige beim
Verkäufer erfolgt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die
Ware als genehmigt, wenn dem Verkäufer die
Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem
Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der
Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung
bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist
jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der
Rügefrist maßgeblich.
4.
Bei schadhaften Komponenten, haftet der Verkäufer nur
in Höhe des Kaufpreises für das jeweilige schadhafte
Bauteil, nicht für Folgeschäden.
5.
Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen den
Verkäufer, soweit diese nicht aus einer
Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des
Verkäufers.
§ 10 Haftung
1.
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen
vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
Aufwendungsersatz wie folgt:
-Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund
uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des
ebens, des Körpers oder der Gesundheit,
-aufgrund eines Garantieversprechens, soweit
diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
-aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz.
2.
Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, dessen Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf. Hinsichtlich der Haftung des
Verkäufers aus Verzug gilt § 5 Abs. 4.
3.
Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen.
4.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im
Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 11 Datenschutzhinweis
1.
Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt die
personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere
deren Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung.
Gleiches gilt für die E- Mail-Adresse, soweit diese vom
Kunden angegeben wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
1.
Der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden
bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender
international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtsübereinkommens.
2.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Sarstedt, soweit nichts anderes
bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die
Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die
Installation zu erfolgen hat.
3.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem
Kunden der Geschäftssitz des Verkäufers in Sarstedt.
Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu
klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des
Kunden zuständig ist.
4.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses
Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt.
Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren
nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame
Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg
gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen,
sofern dadurch keine wesentliche Änderung des
Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt,
falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht
ausdrücklich geregelt ist.
© 2020 SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
Voss-Straße 78, 31157 Sarstedt
§ 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36 ff VSBG teilzunehmen.